MANFRED HAU CONSULTING - WIRTSCHAFTSKANZLEI  

Beratung ist unsere Berufung.

Private Sachversicherungen

 

 

Im Laufe eines Lebens häufen sich zahlreiche Güter an, die beträchtliche Werte darstellen: Hausrat, das Auto, die eigene Wohnung. Durch einen Unglücksfall können solche Güter schnell zerstört werden. Auch wer ein Gewerbe betreibt, kann durch Sachschäden existenziell gefährdet werden. Deshalb gibt es zahlreiche Versicherungen, die vor dem ersatzlosen Verlust materieller Güter schützen. 

 Haftpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch – und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Das gilt nicht nur bei der ruinierten Spiegelreflexkamera eines Freundes.

Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass dieser nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.

Wer ist geschützt?
Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung oder einem Studium befinden. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden. Wichtig zu wissen: Kinder bis zum zehnten Lebensjahr haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie.

 Unfall 

Die Unfallversicherung zahlt eine Einmalleistung oder eine Rente bei Eintritt eines Unfalls je nach Invaliditätsgrad. Unfall bedeutet, plötzlich von außen auf den Körper eintretendes Ereignis welches dem Körper einen dauerhaften Schaden zuführt. Über die gesetzliche Unfallversicherung haben Angestellte auf der Arbeit und auf dem Hin- und Rückweg einen Grundschutz. Aus diesem Grund ist es nicht immer sinnvoll eine Unfallversicherung abzuschließen. Wir empfehlen erst eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und ergänzend eine Unfallversicherung.

Egal, ob auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause, ob im Haushalt, als Heimwerker oder beim Sport: Das Unfallrisiko ist immer dabei. Zwar muss nicht gleich das Schlimmste passieren. Die Schwere des Unfalls und die Dauer seiner Folgen sind jedoch nie vorauszusehen.

Wer ist pflichtversichert?
Arbeiter und Angestellte sind während ihrer Arbeit automatisch durch die zu 100 Prozent arbeitgeberfinanzierte gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Selbständige können sich durch freiwillige Beiträge ebenfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Für Kinder, Schüler und Studenten gilt: Sie sind im Kindergarten, in der Schule und in der Universität gesetzlich versichert. Auch der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Kindergarten beziehungsweise Schule ist mitversichert.

...und in der Freizeit?
Die Berufsgenossenschaften leisten ausschließlich dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Mehr als die Hälfte aller Unfälle ereignen sich allerdings in der Freizeit. Und: Die besonders unfallgefährdeten Hausfrauen und -männer genießen keinerlei gesetzlichen Schutz. Wer im Falle eines Unfalles in allen Lebenslagen abgesichert sein will, braucht daher eine private Unfallversicherung.

Was die private Unfallversicherung kostet, hängt von den vereinbarten Leistungsbausteinen und der Versicherungssumme ab. Das Standardpaket für einen Erwachsenen kostet rund 150,00 EUR im Jahr.

 Hausrat 

Im Laufe der Jahre sammeln sich im Haushalt beträchtliche Werte an. Möbel, Elektrogeräte, Computer, Fernseher – es wird teuer, wenn Sie zum Beispiel nach einem Brand alles neu kaufen müssen. Davor schützt Sie die Hausratversicherung, die im Normalfall Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt.

Was wird erstattet?
Die Versicherung bezahlt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Pelze, Schmuck, Wertpapiere oder Kunstwerke sind allerdings nur mit bis zu maximal 20 Prozent der Versicherungssumme geschützt. Für diese Gegenstände sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abgeschlossen werden. Mit Beitragszuschlägen lassen sich auch Überspannungsschäden durch Blitz oder das Glasbruchrisiko versichern.

Und mein Fahrrad?
Fahrräder sind nicht automatisch in der Hausratversicherung mitversichert. Hier gilt: Wenn der Drahtesel aus einem verschlossenen Keller gestohlen wird, gibt es Ersatz. War das Fahrrad aber nachts vor dem Haus angeschlossen, ist es nicht mitversichert. Für solche Fälle wird eine spezielle Fahrradversicherung angeboten.

Kosten
Was die Hausratversicherung kostet, richtet sich nach der versicherten Summe und nach dem Wohnort. Der Standardschutz für einen Hausrat im Wert von 50.000,00 EUR kostet etwa 170,00 EUR im Jahr.

 KFZ 

Jeder KFZ-Halter ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie muss bereits bei der Fahrzeuganmeldung nachgewiesen werden und zahlt für Unfallopfer und Sachschäden. So wird sichergestellt, dass Verkehrsopfer ihren Schaden auch dann ersetzt bekommen, wenn der eigentliche Unfallverursacher dazu nicht in der Lage ist.

Wozu gibt es eine Vollkaskoversicherung?
Der Schaden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers ist jedoch durch die allgemeine KFZ-Haftpflicht nicht abgedeckt. Um die eigenen Kosten der Schadensbehebung erstattet zu bekommen, bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt den Fahrzeugschaden auch, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Der Vollkasko-Komplettschutz ist allerdings nicht billig und macht oft nur für Neufahrzeuge Sinn.

...und die Teilkasko?
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten oder den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Außerdem sind Kurzschluss- und Glasbruchschäden mitversichert.

Insassen-Unfallversicherung
Werden bei einem Unfall Ihre Mitfahrer verletzt oder gar getötet, so leistet die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht immer Schadenersatz. Wenn z. B. ein so genanntes "unabwendbares Ereignis" oder „höhere Gewalt“ vorliegt, haben die Insassen keine Ansprüche. Und der Fahrer selbst ist ohnehin nicht mitversichert. Für solche Fälle gibt es die Insassen-Unfallversicherung, die Sie allerdings nur in Verbindung mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen können.

 Wohngebäude

Wer eine Immobilie erwirbt, der möchte unabhängig leben können und ein Fundament für die Altersversorgung schaffen. Dafür investiert er viel Kapital. Um so schwerwiegender sind die Folgen bei der Beschädigung oder dem Verlust der Immobilie.

Im Laufe eines Lebens häufen sich zahlreiche Güter an, die beträchtliche Werte darstellen: Hausrat, das Auto, die eigene Wohnung. Durch einen Unglücksfall können solche Güter schnell zerstört werden. Auch wer ein Gewerbe betreibt, kann durch Sachschäden existenziell gefährdet werden. Deshalb gibt es zahlreiche Versicherungen, die vor dem ersatzlosen Verlust materieller Güter schützen.Im Laufe eines Lebens häufen sich zahlreiche Güter an, die beträchtliche Werte darstellen: Hausrat, das Auto, die eigene Wohnung. Durch einen Unglücksfall können solche Güter schnell zerstört werden. Auch wer ein Gewerbe betreibt, kann durch Sachschäden existenziell gefährdet werden. Deshalb gibt es zahlreiche Versicherungen, die vor dem ersatzlosen Verlust materieller Güter schützen.Was ist versichert?
Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den Folgen von Schäden am Haus. Versichert sind nicht nur das Wohngebäude, sondern auch Einbauten wie fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen oder sanitäre Installationen. Achten Sie daher darauf, dass diese Einbauten in der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt werden.

Vor welchen Schäden schützt die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung umfasst im Normalfall Schäden durch Feuer und Explosion (einschließlich Anprall von Fahrzeugen, Rauch / Ruß, Überschallknall), Blitzschlag, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost sowie Sturm und Hagel. Es können auch nur einzelne Gefahren, beispielsweise das Brandrisiko, versichert werden, oder der Versicherungsschutz kann ausgedehnt werden auf erweiterte Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.

Höhe der Versicherungssumme?
In der Vergangenheit wurde die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung berechnet, indem der Wert, den das Gebäude 1914 gehabt hätte, ermittelt wurde. Hieraus wurde dann über einen Index errechnet, wie hoch der Versicherungswert aktuell ist. Immer mehr Gesellschaften gehen heute dazu über, den Versicherungswert und damit die Versicherungssumme des Gebäudes direkt zu ermitteln. Der korrekte Wert bei diesem Verfahren ist die Summe, die benötigt wird, um das Gebäude genau wieder so aufzubauen, wie es heute vorhanden ist.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Bei der Rechtsschutzversicherung muss unbedingt auf die Wartezeit und auf die gängigen Ausschlüsse, wie z.B. Unterhaltsstreitigkeiten bei Scheidung, geachtet werden. Aus diesem Grund muss genau geschaut werden, ob eine Rechtsschutzversicherung für Ihre Interessen sinnvoll ist.

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