MANFRED HAU CONSULTING - WIRTSCHAFTSKANZLEI  

Beratung ist unsere Berufung.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der MANFRED HAU CONSULTING - WIRTSCHAFTSKANZLEI


§ 1 Allgemeines

MANFRED HAU CONSULTING ist unabhängiger Dienstleister in der Rechtsform einer Einzelhandelsgesellschaft (im Folgenden MHC genannt). MHC ist als Dienstleister in folgenden Geschäfts-bereichen tätig: Allgemeine Wirtschafts- und Unternehmens-beratung,  Finanz- Immobilien- und Versicherungsmakler. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sich MHC im Bedarfsfall einem Netzwerk von professionellen Partnerunternehmen. Im Bereich des Coachings, Versicherungs- und Kapitalanlagerecht kooperiert MHC mit spezialisierten Anwaltskanzleien, bzw. Notariaten.

§ 2 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsbeauftragungen zwischen MHC und den Mandanten (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) sowie sonstigen Aufträgen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Gegenstand und Umfang des Auftrages sind schriftlich niederzulegen; dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel. MHC ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Hilfspersonen und Subunternehmer einzuschalten. MHC kann daneben für einzelne Geschäftsbereiche Sonderbedingungen verwenden, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten. Sie werden bei der Erteilung eines Auftrages mit dem Auftraggeber vereinbart. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers werden grundsätzlich  nicht akzeptiert, es sei denn, MHC trifft mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung. Durch die Nutzung der MHC-Internetseiten, des Angebotes sowie der schriftlichen Beratung von MHC, gelten nachstehende Bedingungen als verbindlich vereinbart.

§ 3  Rechtsstellung
MHC besitzt als Finanz-, Versicherungs- und Immobilienmakler sämtliche Genehmigungen um Auftraggebern Finanzierungen, Versicherungen und Immobilien zu vermitteln.

§ 4 Leistungen
Die dem Auftraggeber von MHC geschuldete Leistung wird für jeden Geschäftsbereich einzelvertraglich mit dem Auftraggeber festgelegt und vereinbart. MHC verpflichtet sich, für die übernommene Dienstleistung die bei Vertragsabschluss geltenden gesetzliche Vorschriften und anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik, sowie die Grundsätze ordnungs-gemäßer Berufsausübung zu berücksichtigen. Bei Vertrags-erfüllung legt MHC die mitgeteilten Informationen und Daten, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen, als vollständig und richtig zugrunde. Besteht der Vertragsinhalt für MHC auch oder ausschließlich darin, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wird der Vertrags-partner nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Dessen Leistung wird nicht Gegenstand der Vertragspflichten MHC. Zu den von MHC angebotenen Leistungen gehören insbesondere die Darstellung von unverbindlichen Konditionsauskünften von Finanzdienstleistungs- und/oder Versicherungsanbietern. Dabei wird dem Auftraggeber auf Grundlage seiner Anfrage ein unabhängiger Überblick über verschiedene Finanzdienstleistungs- und Versicherungsprodukte durch Übermittlung von Konditions- und Tarifinformationen unterschiedlicher Anbieter ermöglicht.

§ 5 Allgemeiner Leistungsumfang
Soweit nichts anderes bestimmt ist, hat MHC nur deutsches Recht zu prüfen und der Auftragsdurchführung zugrunde zu legen. Geschuldet wird nur die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg. MHC weist ausdrücklich darauf hin, dass MHC unabhängig ist und im Bedarfsfall auf  Honorarbasis arbeiten kann. MHC ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter sowie Daten verarbeitender Unternehmen zu bedienen.

§ 6 Angebote und Vertrag
Dargestellte Angebote der Finanzdienstleistungs- und/oder Versicherungsanbieter sind freibleibend und unverbindlich, bis von den jeweiligen Anbietern eine verbindliche Antragsannahme erfolgt. Ein möglicher Finanzdienstleistungs- bzw. Versicherungsvertrag kommt ausschließlich direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Finanzdienstleistungs- und/oder Versicherungs-unternehmen zustande. Die Annahme bzw. das Zustande-kommen eines konkreten Vertrages mit einem Anbieter kann von MHC nicht garantiert und nicht beeinflusst werden. Hierüber entscheidet im Einzelfall allein das jeweilige Finanz-dienstleistungs- und/oder Versicherungsunternehmen. Gegenstand und Umfang der einzelnen Leistungen der Anbieter ergeben sich aus den jeweiligen Leistungs- und/oder Produkt-beschreibungen und den jeweils gültigen allgemeinen Vertrags-bedingungen der Finanzdienstleistungs- und/oder Versicherungs-anbieter. Wurden durch den Auftraggeber bei dem Ausfüllen des Web-Formulars über die Dienste von MHC oder sonst wie vor oder bei Antragsstellung vorsätzlich unwahre oder falsche Angaben gemacht, ist der Finanzdienstleistungs- und/oder Versicherungs-anbieter von jeglicher Leistungspflicht frei, kann die Annahme des Vertragsangebots ablehnen und ist zur Aufhebung und/oder Anfechtung des bereits geschlossenen Vertrages berechtigt.

§ 7 Pflichten des Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen einer Anfrage oder eines Angebotes erforderlichen Angaben und Daten vollständig und ordnungsgemäß einzugeben und zu übermitteln. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unver-züglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Bei der Bearbeitung der Vermittlungsanfrage kann nur der vom Auftraggeber geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der dargelegte Sachverhalt ist als vollständig, wahrheitsgemäß und abschließend als Beratungsgrundlage anzunehmen. MHC ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage sich nach der Vermittlung des gewünschten Produktes fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des Auftraggebers zu informieren. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können, auch wenn der Auftraggeber selbst erst später eigene Kenntnis erhält. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und -konzepte von MHC nur mit schriftlicher vorheriger Einwilligung an Dritte (z. B. Kreditinstitute, Konkurrenzunternehmen) weiterzugeben. Für eigene Analysen und individuell erstellte Finanzierungs- und Deckungskonzepte nimmt MHC Urheberrechtschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch. Eine Haftungsverantwortung von MHC für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.

§ 8 Haftung
MHC haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch MHC, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, auf deren Einhaltung sie regelmäßig vertrauen dürfen oder die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet MHC nicht. Die Haftung ist, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch MHC, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsschluss bzw. Nutzungsbeginn typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren spätestens nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem der Auftraggeber Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

§ 9 Datenschutz
Durch den Besuch der MHC-Website können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt. Soweit der Auftraggeber MHC personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, verwendet MHC diese nur zur Beantwortung der Anfragen, zur Abwicklung mit den vom Auftraggeber geschlossenen Verträgen und für die technische Administration. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden gespeichert und natürlich auf Wunsch wieder gelöscht. Unter personenbezogenen Daten fallen Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf und Bankverbindung) aber auch sensitiven Daten (z.B. Gesundheitszustand, Einkommensverhältnisse und  finanzielle Bonität). All diese Angaben unterliegen gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) einem besonderen Schutz, dem MHC durch technische und organisatorische Maßnahmen gerecht wird. MHC verkauft oder vermietet keine personenbezogenen Daten an Dritte. MHC ist dem § 5
BDSG verpflichtet. Durch die Eingabe seiner Daten und die Absendung der Angebots- und Suchanfrage erteilt der Auftraggeber nach § 3 TDDSG seine Einwilligung, dass die durch ihn eingegebenen Daten an die Finanz- und Versicherungs-unternehmen übermittelt werden.
Der Auftraggeber hat das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
Auskunftsrecht: Auf schriftliche Anfrage werden wir dem Auftraggeber gern über die zu seiner Person gespeicherten Daten informieren.
Sicherheitshinweis:  MHC weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

§ 10 Vergütung im Allgemeinen
Soweit nichts anderes vereinbart wird, berechnet sich die Vergütung von MHC nach der jeweils gültigen Honorartabelle für den jeweiligen Geschäftsbereich. Sie wird mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. MHC ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche hieraus entstehenden Kosten wie Inkasso-, Mahn- und Rechtsanwaltskosten und eine Verzinsung der Forderung zu banküblichen Verzugszinsen ab dem Tag des Verzugs zu verrechnen. Im Falle der Kündigung eines Einzelvertrages hat MHC Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf  Zahlung des im Einzelvertrag vereinbarten Honorars bei Vertragserfüllung.

§ 11 Vergütung bei Immobiliendarlehen
MHC ist bereit, dem Auftraggeber ein Darlehen nachzuweisen oder zu vermitteln. Für den Nachweis oder die Vermittlung eines Darlehens schuldet der Auftraggeber MHC kein Entgelt. MHC erhält von dem in Aussicht genommenen Darlehensgeber bei erfolgreicher Vermittlung ein Leistungsentgelt. Das bedeutet, dass mit Bezahlung der Darlehens-raten und/oder gegebenenfalls anfallender Gebühren an den Darlehensgeber auch die Dienstleistung von MHC abgegolten ist.

§ 12 Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder ein im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das gesamte Vertragsverhältnis einbezogene Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder (beispielsweise durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Regelung an die nächste kommende wirksame Bedeutung.  Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und MHC unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und MHC, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird als Gerichtsstand Bitburg vereinbart. Sofern der Auftrag-geber ein Kaufmann gemäß HGB ist, wird als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

Stand: 01. Januar 2024


 

 


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